Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung
Das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht steht allen mündigen Mitgliedern der Kirchgemeinde ab dem erfüllten 18. Altersjahr zu, welche auf dem Gebiet der Kirchgemeinde ihren Wohnsitz haben – unabhängig von der Staatszugehörigkeit.(Art. 7 der Verfassung der Kirchgemeinde)
Die Unterlagen für die Kirchgemeindeversammlung, Traktanden und Verfassung, liegen ab Freitag, 13. April 2012, in den Eingängen der Herz-Jesu-Kirche und der Marienkirche öffentlich auf. Ab diesem Termin können die Unterlagen auch kostenlos via Kirchgemeindesekretariat, Obere Strasse 33, 7270 Davos Platz, bezogen werden, Tel. 081 410 09 70, Mail info@davoskath.ch. Ebenso liegen einige Exemplare der Unterlagen am Abend der Versammlung im Gesamtsaal des kath. Pfarreizentrums bereit.