Kirchgemeindeversammlung

Traktandenliste

1. Begrüssung / Wahl der StimmenzählerInnen

2. Besinnung durch Pfr. Kurt Susak

3. Protokoll ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 22. Oktober 2012

4. Jahresberichte 2012 / 2013

    a) des Kirchgemeindepräsidenten

    b) Bericht des Ressortleiters  „Religionsunterricht“

    c) Bericht der Ressortleiterin „Personal“

    d) Bericht des Ressortleiters „Liegenschaften“

    e) Bilanz und Verwaltungsrechnung 2012, vorgelegt vom Ressortleiter „Finanzen“

5. Revisorenbericht zur Rechnung 2012

6. Décharge des Vorstandes

7. Voranschlag / Budget 2014

8. Festlegung Steuerfuss 2014 bei 13%

9. Orientierung Planungskommission Neubau / Renovation

10. Anträge der Kirchgemeindemitglieder

11. Varia und Umfrage

1 Stimm- und Wahlberechtigt sind alle auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaften römisch-katholischen Männer und Frauen vom erfüllten 18. Altersjahr an, welche seit 3 Monaten auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnen und das Schweizerbürgerrecht besitzen oder als Ausländer im Besitz der Niederlassungsbewilligung sind.2 Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt wurden.(Art. 4 Abs. 1 und 2 aus Stimmrecht der Verfassung der Kath. Kirchgemeinde Davos)

12. Sept. 2013, Kirchgemeindevorstand Davos


Nachstehend finden Sie die Unterlagen zum downladen.

Die neusten drei Nachrichten

Der französische Schriftsteller Antoine de Saint-Exupéry, der den «Kleinen Prinzen» verfasst hat, warnte einst: „Wenn Menschen gottlos werden, dann sind Regierungen ratlos, Lügen grenzenlos, Schulden zahllos, Besprechungen ergebnislos, dann ist Aufklärung hirnlos, Mode schamlos, sind Politiker charakterlos, Christen gebetslos, Kirchen kraftlos, Völker friedlos, Sitten zügellos, Verbrechen masslos, Konferenzen endlos und Aussichten trostlos.“

 

 

Altwerden heisst nicht allein sein – sondern gemeinsam unterwegs bleiben.

Es ist ein wunderschönes Bild: Etwa 80 Kinder und Jugendliche engagieren sich in unserer Pfarrei das ganze Jahr über als Ministrantinnen und Ministranten. Bei Hochfesten und speziellen Anlässen gesellen sich noch die älteren und grossen Ministranten dazu, die bereits im Studium oder in der Lehre sind.