Pfarrei- und Kirchgemeindeversammlung

Dies ist sinnvoll, da sich gewisse Informationen oft überschneiden und doch die ganze Kirchgemeinde angesprochen sein will. So haben wir entschieden, miteinander eine kurzweilige und ansprechende Veranstaltung durchzuführen.
Beginn ist um 19.00 Uhr im Pfarreizentrum mit der Pfarreiversammlung, die einen Überblick des gesamten Pfarreilebens geben soll. Um 20.00 Uhr sind alle Anwesenden zu einem feinen Abendessen eingeladen. Gleich anschliessend an das Essen beginnt die Kirchgemeindeversammlung um ca. 20.30 Uhr, bei welcher dann nur noch über das vergangene und künftige Geschäftsjahr informiert wird.

 

Ordentliche Pfarreiversammlung Davos

Montag, 28. Oktober 2019, 19.00 Uhr

Katholisches Pfarreizentrum, Obere Strasse 33, Davos Platz


Traktanden Pfarreiversammlung
1. Begrüssung durch die Pfarreiratspräsidentin
2. Wahl der StimmenzählerInnen
3. Protokoll der Pfarreiversammlung vom 25. September 2016
4. Jahresbericht aus dem Pfarreileben mit Fotorückblick
5. Wahlen
6. Varia und Umfrage


Die Pfarreiratstatuten sind unter www.davoskath.ch/Service/Dokumente ersichtlich oder im Sekretariat zu beziehen.

Das aktive und passive Wahlrecht haben alle gefirmten Katholiken, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Davos Wohnsitz haben, unabhängig von der Staatszugehörigkeit.
(Art. 4.4 der Pfarreiratsstatuten)

September 2019, Kath. Pfarreirat Davos

 

 

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung Davos

Montag, 28. Oktober 2019, ca. 20.30 Uhr (nach Abendessen)

Katholisches Pfarreizentrum, Obere Strasse 33, Davos Platz


Traktandenliste
1. Begrüssung / Wahl der StimmenzählerInnen
2. Protokolle der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 29. Oktober 2018 und der
ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 14. April 2019
3. Jahresberichte 2018 / 2019 (liegen auf*)
4. Jahresrechnung 2018
5. Revisorenbericht zur Rechnung 2018
6. Décharge des Vorstandes
7. Voranschlag / Budget 2020
8. Festlegung Steuerfuss 2019 bei 13%
9. Ersatzwahlen Vorstand, Revisor und Delegierter Corpus Catholicum
10. Änderungen in der Verfassung (siehe Seite 4)
11. Informationen zur Erneuerung Chilchaweg / Neubau
12. Varia und Umfrage


Art. 4 Stimmrecht (aus der Verfassung der Kath. Kirchgemeinde Davos)
1 Stimm- und Wahlberechtigt sind alle auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaften römisch-katholischen Männer und Frauen vom erfüllten 18. Altersjahr an, welche seit 3 Monaten auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnen und das Schweizerbürgerrecht besitzen oder als Ausländer im Besitz der Niederlassungsbewilligung sind.
2 Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt wurden.

Art. 10 Einberufung (aus der Verfassung der Kath. Kirchgemeinde Davos)
1 Die ordentliche Kirchgemeindeversammlung findet jährlich statt, spätestens am 31. Oktober des Folgejahres. Das Datum der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung wird 30 Tage vor der Versammlung bekannt gegeben.

Oktober 2019, Kirchgemeindevorstand Davos

Nachfolgend finden Sie die Unterlagen zu den Versammlungen zum Herunterladen.

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Der französische Schriftsteller Antoine de Saint-Exupéry, der den «Kleinen Prinzen» verfasst hat, warnte einst: „Wenn Menschen gottlos werden, dann sind Regierungen ratlos, Lügen grenzenlos, Schulden zahllos, Besprechungen ergebnislos, dann ist Aufklärung hirnlos, Mode schamlos, sind Politiker charakterlos, Christen gebetslos, Kirchen kraftlos, Völker friedlos, Sitten zügellos, Verbrechen masslos, Konferenzen endlos und Aussichten trostlos.“

 

 

Altwerden heisst nicht allein sein – sondern gemeinsam unterwegs bleiben.

Es ist ein wunderschönes Bild: Etwa 80 Kinder und Jugendliche engagieren sich in unserer Pfarrei das ganze Jahr über als Ministrantinnen und Ministranten. Bei Hochfesten und speziellen Anlässen gesellen sich noch die älteren und grossen Ministranten dazu, die bereits im Studium oder in der Lehre sind.